Expertentipp – Kosten für den Aufzug

Wer trägt die laufenden Kosten für den Aufzug?

Modernes Wohnen setzt hohe Qualitätsansprüche und Barrierefreiheit voraus. Eine wesentliche Rolle nimmt hierbei ein Lift in den Wohnanlagen ein. Die Aufteilung der Kosten für den Aufzug hängt unter anderem davon ab, wie häufig dieser von den Bewohnern genutzt wird und unterscheidet sich grundsätzlich darin, in welchem Stockwerk man wohnt. Wie hoch die Betriebskosten ausfallen und ob sich Bewohner von den Betriebskosten für den Lift befreien können, wird im Wohnungseigentumsgesetz festgehalten. „Grundsätzlich ergibt sich der Aufteilungsschlüssel nach der Parifizierung“ (Mag. Elke Waibel).

Details zur Zusammensetzung der Kosten für den Aufzug und einer möglichen Befreiung sind einem Bericht vom Vorarlberger Immobilienmarkt erläutert.

VN Bericht – Kosten für den Aufzug  (PDF Ansicht/Download)